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Investieren in CO2-Emissions-Zertifikate

Mit Open-End-Turbos, Mini-Futures und Faktor Zertifikaten können Anleger seit geraumer Zeit in CO2-Emissionsrechte investieren. Der Basiswert ist stets ein EUA-Futurekontrakt, der an der Terminbörse Intercontinental Exchange (ICE) gehandelt wird. Die Abkürzung EUA steht für den englischen Begriff European Union Allowances. Dahinter verbirgt sich das Recht zur Emission von einer Tonne CO2. Aktuell liegt den Hebelprodukten der Dezember-2021-Kontrakt zugrunde (Stand: 14.06.2021).

Genau wie bei anderen Basiswerten können Anleger somit gehebelt an Kursbewegungen des zugrundeliegenden CO2-Emissionsrechtskontrakts partizipieren. Ihnen winken damit erhöhte Gewinnchancen, denen allerdings auch erhöhte Verlustrisiken gegenüberstehen. Mehr Informationen zu den Chancen und Risiken von Knock-out-Produkten finden Sie hier.

Zu den Produkten

Mini-Futures auf CO2-EUA-Futures

Open-End-Turbos auf CO2-EUA-Futures

Faktor-Zertifikate auf CO2-EUA-Futures

Emissionshandel einfach erklärt

„Der Emissionshandel ist ein marktwirtschaftliches Instrument, mit dem die Emissionen von Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen gesenkt werden und so das Klima geschützt wird“, schreibt das Bundesumweltministerium auf seiner Internetseite. Das Prinzip sei denkbar einfach: Die Politik legt fest, wie viele Tonnen CO2 von bestimmten Industriezweigen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Wer zu diesen Branchen gehört und das Klima mit CO2-Emissionen belastet, benötigt nun für jede ausgestoßene Tonne CO2 grundsätzlich eine Emissionsberechtigung, so das Bundesumweltministerium. Diese Berechtigungen könnten die Gruppenmitglieder zum Beispiel bei staatlich organisierten Auktionen kaufen. Wird ohne Berechtigung CO2 emittiert, könnten Strafzahlungen fällig werden. Wer wenig CO2 emittiert, müsse entsprechend wenig für Berechtigungen ausgeben.

Europäisches Emissionshandelssystem (EU-ETS)

Das Europäische Emissionshandelssystem existiert seit dem Jahr 2005. Darin sind sämtliche großen Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme zur Teilnahme verpflichtet. Hinzu kommen große Industrieanlagen wie Stahlwerke, Raffinerien oder Zementwerke. Insgesamt sind dem Bundesumweltministerium zufolge derzeit rund 11.000 Anlagen und einige hundert Luftfahrzeugbetreiber in ganz Europa emissionshandelspflichtig. In Deutschland umfasse das EU-ETS fast 2.000 Anlagen.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), abgerufen am 16.06.2021 Bitte beachten Sie, dass der Link zu einer externen Webseite führt. Goldman Sachs ist für den Inhalt auf dieser Webseite nicht verantwortlich.

Goldman Sachs has not verified that the proposed products are compliant with any applicable existing or proposed principles, laws, rules or regulations related to the environmental, sustainability and governance (“ESG”) criteria and we accept no responsibility for its composition or performance. The Securities do not take into account any of the European Union criteria for environmentally sustainable investments, including as set out under the Regulation of the European Parliament and of the Council on the Establishment of a Framework to Facilitate Sustainable Investment (Regulation (EU) 2020/852).

ESG-Haftungsausschluss:

Es ist zu beachten, dass es derzeit weder einen allgemein anerkannten Rahmen (rechtlich, regulatorisch oder anderweitig) noch einen Marktkonsens dazu gibt, was ein „nachhaltiges“ oder ein vergleichbares „ESG“-Produkt ausmacht oder welche konkreten Eigenschaften erforderlich sind, damit ein bestimmtes Produkt als „ESG“, „nachhaltig“ oder durch ein anderes vergleichbares Kennzeichen definiert werden kann; noch kann zugesichert werden, dass sich im Laufe der Zeit ein solch allgemein anerkannter Rahmen oder Konsens entwickelt. Obwohl es in bestimmten Jurisdiktionen und Ländern (insbesondere im Europäischen Wirtschaftsraum) regulatorische Initiativen zur Festlegung vergleichbarer Begrifflichkeiten gegeben hat, befindet sich der rechtliche und regulato­rische Regelungsrahmen für nachhaltige Finanzierungen noch in der Entwicklung, und es gibt keine Gewähr dafür, dass diese nationalen Regelungen innerhalb der globalen Finanzmärkte allgemein anerkannt werden. Dementsprechend kann Anlegern nicht zugesichert werden, dass das vorgeschlagene Produkt eine oder sämtliche Erwartungen des Anlegers in Bezug auf solche „ESG“-, „nachhaltige“ oder andere vergleichbar ge­kennzeichnete Ziele erfüllt oder dass bei der Implementierung eines Produkts keine nach­teiligen ökologischen, sozialen und/oder sonstigen Auswirkungen eintreten werden.


Zuletzt aktualisiert: 5. Juli 2021

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