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GSW Anleger FAQs (für Wertpapiere, die in Deutschland und Österreich angeboten werden)

Status: 5. November 2021

Die nachstehenden Informationen richten sich an Anleger oder potentielle Anleger von Anlage- und Hebelprodukten, die von der Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH begeben wurden und dienen lediglich Informationszwecken. Nur die in diesen FAQs genannten und im Anhang aufgeführten Dokumente sind rechtlich bindend.


1) Überblick: 

Welche Veränderungen finden statt?

Goldman Sachs (GS) ändert die rechtliche Einheit, die für die Emission und das Angebot von Anlage- und Hebelprodukten (Zertifikate, Anleihen oder Optionsscheine) in den EU-Märkten verantwortlich ist. Derzeit begibt GS Anlage- und Hebelprodukte durch die Goldman, Sachs & Co. Wertpapier GmbH (GSW), wobei diese Produkte unbedingt und unwiderruflich von der The Goldman Sachs Group, Inc. (GS Group) garantiert werden. GS plant, diese Aktivitäten zukünftig in der Goldman Sachs Bank Europe SE (GSBE) zu bündeln. Zu diesem Zweck haben GSW, GSBE und Goldman Sachs International (GSI) am 1. Oktober 2021 eine Vereinbarung geschlossen. Im Anschluss daran wurden ab Oktober 2021 die folgenden wesentlichen Änderungen implementiert:

  1. GS hat damit begonnen, Anlage- und Hebelprodukte durch die GSBE zu begeben und wird die Emission neuer Anlage- und Hebelprodukte für Privatanleger durch die GSW schrittweise einstellen.

  2. Ab dem 5. November 2021 (24:00h MEZ) wird GS die Emittentin für Übertragene Wertpapiere (wie unten definiert), die durch die GSW begeben wurden, ersetzen, wobei die GSW durch die GSBE als neue Emittentin ersetzt wird.

  3. Ab dem 5. November 2021 (24:00h MEZ) wird GS die Berechnungsstelle für Übertragene Wertpapiere (wie unten definiert) ersetzen; die GSBE wird die Funktion der Berechnungsstelle übernehmen, welche zuvor von der GSI ausgeübt worden ist.


2) Neue Produkte der GSBE:

Unterscheiden sich die durch die GSBE neu begebenen Produkte von den durch die GSW begebenen Produkte?

Die Produktmerkmale bleiben im Wesentlichen unverändert. GS wird weiterhin Hersteller der Produkte sein und die Market-Making Aktivitäten für GSBE Produkte durchführen, wie dies für GSW Produkte der Fall gewesen ist. Der wesentliche Unterschied besteht in der neuen Emissionsgesellschaft und allen damit in Zusammenhang stehenden Merkmalen, wie die Bonität des Emittenten, die Anwendbarkeit der Bail-in-Bestimmungen auf die GSBE als Kreditinstitut sowie das Nichtbestehen einer Garantie der GS Group für die von der GSBE neu begebenen Produkte. Für weitere Informationen zu der GSBE siehe nachstehende Frage: ‚Was ist die Goldman Sachs Bank Europe SE (GSBE)?‘ unter 4).

Muss ich etwas anderes tun, um die neuen GSBE-Produkte zu handeln?

Nein, Sie können die GSBE Produkte über Ihren Broker in derselben Weise handeln, in der Sie die GSW Produkte derzeit handeln.


3) Erfasste Produkte und Verfahren: 

Welche von der GSW begebenen Produkte sind von der Übertragung betroffen?

Am 5. November 2021 haben GSW, GSBE und GSI eine Bekanntmachung im Hinblick auf die Ersetzung der Emittentin (die „Übertragungsbekanntmachung“) veröffentlicht, in der die betreffenden ausstehenden Produkte, die von der GSW auf die GSBE übertragen werden unter Angabe der ISIN aufgelistet sind (die „Übertragenen Wertpapiere“). Die Übertragungsbekanntmachung wurde für Produkte, die in Deutschland und Österreich angeboten werden, auf den jeweiligen im nachstehenden Anhang angegebenen Internetseiten veröffentlicht. 

Die Übertragenen Wertpapiere werden unter verschiedenen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Basisprospekten emittiert, zuletzt unter dem Basisprospekt für Wertpapiere begeben als Zertifikate, Anleihen oder Optionsscheine vom 10. Februar 2021. 

Sind alle Produkte Gegenstand der Übertragung?

Die Liste der betroffenen ISINs wurde mit der Übertragungsbekanntmachung veröffentlicht. Die meisten Produkte, die auf den jeweiligen Internetseiten in Bezug auf Wertpapiere, die in Deutschland und Österreich angeboten werden, www.gs.de und www.gsmarkets.at, zum Zeitpunkt der Übertragung angezeigt werden, sind in der Liste der ISINs, die in der Übertragungsbekanntmachung veröffentlicht wurde, enthalten. Die Übertragungsbekanntmachung umfasst nicht alle von der GSW begebenen Produkte, die noch im Umlauf sind, sondern diejenigen Produkte, die in Deutschland und Österreich öffentlich vertrieben werden, insbesondere Optionsscheine und andere Hebelprodukte. 

Wann wird die Übertragung stattfinden?

Die Übertragung wird um 24:00 MEZ an dem Tag wirksam, an welchem die Übertragungsbekanntmachung veröffentlicht wurde (5. November 2021) (der „Wirksamkeitstag“). 


4) Ersetzung der Emittentin:

Was ist eine Ersetzung der Emittentin?

Gemäß den Bedingungen der von der GSW begebenen Produkte (im Basisprospekt für Wertpapiere begeben als Zertifikate, Anleihen oder Optionsscheine vom 10. Februar 2021 gemäß § 15 der Allgemeinen Bedingungen) behält sich GS das Recht vor, für diese Produkte die Emittentin durch eine neue Emittentin zu ersetzen. Dies ermöglicht es einer anderen Gesellschaft, in diesem Fall der GSBE als neuer Emittentin, die Verpflichtungen der GSW zu übernehmen. 

Was bedeutet dies für Übertragene Wertpapiere, die ich derzeit besitze und die von der GSW begeben wurden? 

An dem Wirksamkeitstag tritt die GSBE als neue Emittentin an die Stelle der GSW und übernimmt alle Verpflichtungen der GSW aus oder in Verbindung mit den Übertragenen Wertpapieren, einschließlich der Ausführung aller fälligen Zahlungen an Anleger und der Durchführung etwaiger Anpassungsmaßnahmen, z.B. in Zusammenhang mit Corporate Actions betreffend den Basiswert, z.B. im Fall von außerordentlichen Dividendenmaßnahmen oder der Verschmelzung von Basiswerten. 

Wer ist nach dem Wirksamkeitstag die Berechnungsstelle für die Übertragenen Wertpapiere? 

Die GSBE übernimmt zum Wirksamkeitstag die Funktion der Berechnungsstelle für die Übertragenen Wertpapiere, die bis zum Wirksamkeitstag von der GSI ausgeübt worden ist. 

Wird es weitere Änderungen an meinem Produkt geben, sobald die GSBE die Emittentin wird?

Die wirtschaftlichen Konditionen (z.B. Basispreis, Ausübungspreis, Bezugsverhältnis) Ihres Produktes bleiben dieselben.

Werde ich entschädigt, wenn in Zusammenhang mit der Ersetzung der Emittentin zusätzliche Kosten anfallen? 

Ja. GSBE hat sich verpflichtet, jeden Wertpapierinhaber wegen aller Steuern, Abgaben, Veranlagungen oder behördlicher Gebühren schadlos zu halten, die dem Wertpapierinhaber aufgrund der Ersetzung der Emittentin durch die neue Emittentin auferlegt werden. 

Muss ich im Rahmen dieser Änderung etwas tun?

Nein, diese Änderung wird automatisch erfolgen und Sie brauchen nichts zu unternehmen. Jegliche Produkte, in die Sie investiert haben, werden mit der GSBE als neuer Emittentin in derselben Weise weiter funktionieren. 

Habe ich nach der Ersetzung der Emittentin den gleichen Anlegerschutz?

Ja. Die von der GSW begebenen Produkte, für die bisher eine Garantie der GS Group bestand, werden auch in Zukunft von dieser Garantie profitieren. Darüber hinaus gibt die GSW als Teil der Ersetzung eine unbedingte und unwiderrufliche Garantie (die „Übertragungsgarantie“) für sämtliche Verpflichtungen der GSBE als neuer Emittentin aus den Übertragenen Wertpapieren ab. Das bedeutet, dass gegen die GSW und die GS Group ein unmittelbarer Anspruch auf Erfüllung der Verpflichtungen unter den Wertpapieren, inklusive von ausstehenden Zahlungen, besteht, falls die GSBE ihren Verpflichtungen als Emittentin nicht nachkommen sollte. Die von der GSW abgegebene Übertragungsgarantie wurde auf den jeweiligen im nachstehenden Anhang angegebenen Internetseiten veröffentlicht.

Werde ich neue Dokumente erhalten?

Für diejenigen Übertragenen Wertpapiere, die weiterhin öffentlich angeboten werden, wurden ein neues Registrierungsformular für GSBE und ein neuer Basisprospekt (der „Repapering Basisprospekt“) veröffentlicht, die auf der im nachstehenden Anhang angegebenen Internetseite zur Verfügung gestellt werden. Der Repapering Basisprospekt enthält eine Liste der Wertpapiere, deren öffentliches Angebot fortgeführt wird. Ansonsten stehen Ihnen dieselben Dokumente wie bisher zur Verfügung, einschließlich des PRIIPs Basisinformationsblatts (in der jeweils aktuellen Fassung). 

Was ist die Goldman Sachs Bank Europe SE (GSBE)?

Die GSBE ist ein zugelassenes Kreditinstitut mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland. Im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegt die GSBE der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (Adresse: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland) und im Übrigen der Aufsicht durch die BaFin (Adresse Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Deutschland) und der Deutschen Bundesbank (Adresse: Deutsche Bundesbank, Wilhelm-Epstein-Straße 14, 60431 Frankfurt am Main, Deutschland). Hier können Sie mehr über die GSBE herausfinden: link.

Was kann ich tun, wenn ich weitere Informationen wünsche oder mit der Ersetzung der Emittentin nicht einverstanden bin?

GS beabsichtigt, dass alle Anleger mit jedem Aspekt ihres Produkts zufrieden sind. Wenn Sie also zusätzliche Informationen wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.


Anhang: Liste der Dokumente, die im Zusammenhang mit der Übertragung der Wertpapiere, die in Deutschland und Österreich angeboten werden, vorzulegen sind. 

Repapering Basisprospekt vom 3. November 2021

Repapering Basisprospekt (Stand: 3. November 2021)

Übertragungsbekanntmachung vom 5. November 2021

Übertragungsbekanntmachung (Stand: 05. November 2021)

GSW Übertragungsgarantie vom 5. November 2021

GSW Transfergarantie (Stand: 05. November 2021)

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